Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

We love HR Partnerschaftsgesellschaft

Uhlig & Uhlig beratende Betriebswirte

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg

Registernummer: PR 1651 B

Wilhelm-Blos-Str. 79, 12623 Berlin

 

1  Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Für sämtliche Aufträge und Beratungsleistungen der Beratungsagentur We love HR gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen („Auftragsbedingungen“). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, soweit es sich um solche gleicher Art handelt. Die Auftragsbedingungen gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  2. Diese Auftragsbedingungen gelten ausschließlich und haben Vorrang vor allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Beratungsagentur We love HR ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das gilt auch dann, wenn die Beratungsagentur We love HR in Kenntnis der entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Aufträge und Beratungsleistungen ausführt.
  3. Die Auftragsbedingungen gelten zu der im Zeitpunkt der Beauftragung durch den Auftraggeber gültigen Fassung. Die Vertragssprache ist deutsch. Sie gelten auch für alle weiteren gleichartigen Verträge mit dem Auftraggeber muss.

2  Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Beratungsagentur We love HR sind stets freibleibend. Der Vertrag über die Beratungsleistungen der Beratungsagentur We love HR („Beratungsvertrag“) kommen erst nach Bestätigung durch die Beratungsagentur We love HR zustande.
  2. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
  3. Verträge werden nur mit Unternehmern als Kunden (B2B) geschlossen.
  4. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3  Leistungsumfang, Vertragsbestandteile und Unterauftragnehmer

  1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  2. Die Tätigkeit der Beratungsagentur We love HR besteht in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen oder anders gearteten Erfolges oder Herstellung eines Werkes.
  3. Die Leistungen der Beratungsagentur We love HR sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann unsere Schlussfolgerungen oder Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.
  4. Die Beratungsagentur We love HR kann sich zur Auftragsausführung selbstständiger Unterauftragnehmer bedienen. Die Verpflichtungen der Beratungsagentur We love HR gegenüber dem Auftraggeber bleiben davon unberührt. Die Beratungsagentur We love HR entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Unterauftragnehmer sie einsetzt oder austauscht.
  5. Die Beratungsagentur We love HR legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die Beratungsagentur We love HR nicht verpflichtet.
  6. Soll eine schriftliche Dokumentation gegenüber dem Auftraggeber, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellt werden, muss dies vorab gesondert vereinbart werden.

4  Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat die Beratungsleistungen der Beratungsagentur We love HR durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass We love HR auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen und Daten zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Beratung bekannt werden.
  4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung bereits vor Beginn der Tätigkeit von We love HR von dieser informiert werden.

5  Vergütung und Reisekosten

  1. Die Vergütung für die Dienstleistungen der Beratungsagentur We love HR wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr. Dies gilt nicht für Festpreisangebote. Soweit Zeithonorare vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung auf Basis der vereinbarten Tagessätze.
  2. Die Vergütung ist jeweils mit Rechnungslegung durch We love HR fällig.
  3. Die Preise sind Netto-Preise und zuzüglich Umsatzsteuer.
  4. Reisekosten, Nebenkosten, Tagesspesen etc. sind – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nicht Bestandteil des Entgeltes und werden als Aufwand (durchlaufender Posten inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt.
  5. Reisekosten beinhalten die Kosten für Hotel, Bahnfahrten in der 1. Klasse, Flüge in der Economy Class, Mietwagen, Taxi und Fahrten mit dem Auto in Höhe von 0,60 Euro je gefahrenen Kilometer. Ausgangspunkt der Reisen ist der jeweilige innerdeutsche Wohnort des Beraters.
  6. Anfallende Reisezeiten zu den Kundenstandorten werden zu fünfzig Prozent als Arbeitszeit berechnet.
  7. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Projektes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch We love HR, so behält sich We love HR den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen:
    1. Bei Absage von weniger als zehn Werktagen vor Leistungserbringung: 30 % der Vergütung.
    2. Bei Absage von weniger als fünf Werktagen vor Leistungserbringung: 50 % der Vergütung.
    3. Bei Absage von weniger als drei Werktagen vor Leistungserbringung: 100 % der Vergütung.
  8. Zeit- und Vergütungsprognosen der Beratungsagentur We love HR in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der Beratungsagentur We love HR nicht beeinflusst werden können.
  9. Ein Beratertag besteht aus 8 Zeitstunden.
  10. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist We love HR von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

6  Unabhängigkeit

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitenden von We love HR zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
  2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

7  Zahlungsmodalitäten

  1. Alle Forderungen werden innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
  2. We love HR ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch We love HR ausdrücklich einverstanden.
  3. Der Auftraggeber kommt durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Basiszins (gesetzlicher Zinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die Beratungsagentur We love HR bleibt vorbehalten.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

8  Vertraulichkeit und Geheimhaltung

  1. We love HR verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die We love HR über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
  2. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Prozesse, Strategien, Geschäftsbeziehungen und Wissen, sowie für den Auftragnehmer über sämtliche Arbeitsergebnisse.
  3. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von sechs Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
  4. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
    1. die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden
    2. die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht
    3. die der Empfänger unabhängig von der Kenntnis der vertraulichen Information selbstständig entwickelt hat oder hat entwickeln lassen
    4. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten, so dass eine Schutzanordnung erlangt oder ein anderes statthaftes Rechtsmittel eingelegt werden kann. Der Empfänger wird zudem den Dritten auf den vertraulichen Charakter der Information hinweisen und die Offenlegung in jedem Fall auf das gesetzlich zwingende Mindestmaß beschränken.
  5. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind.
  6. Die Parteien werden nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden im zulässigen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

9  Arbeitsergebnisse und Rechte

  1. Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit des Auftragnehmers im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werke, insbesondere Konzepte, Dokumente, Präsentationen und Entwürfe.
  2. Die Beratungsagentur We love HR räumt dem Auftraggeber an den Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt von deren Entstehung das räumliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht zur Nutzung für sämtliche Nutzungsarten, insbesondere zu deren Vervielfältigung, Verbreitung, Verwertung und Bearbeitung ein, außerdem das alleinige und unbeschränkte Eigentum an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet und übertragen werden kann.
  3. Nach Abschluss eines Projektes, wird die Nutzung des Logos und des Firmennamens des Auftraggebers als Referenz für die Beratungsagentur We love HR zugesagt.

10  Haftung und Schadensersatz

  1. Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Beratungsagentur We love HR die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
  2. We love HR haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Außer im Falle von Vorsatz ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit wir in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften, gilt jedoch in jedem Fall: für Vermögensschäden pro Schadensfall eine Begrenzung auf maximal 50.000 EUR, bei Sachschäden gilt in Fällen einfacher Fahrlässigkeit pro Schadensfall eine Begrenzung von 100.000 EUR. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Produkthaftung bleiben von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
  3. Vorbehaltlich von Absatz (2) haftet die Beratungsagentur We love HR nicht für einfache Fahrlässigkeit, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) verletzt worden sind. Bei Verletzung wesentli­cher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung der Beratungsagentur We love HR auf Schäden begrenzt, die die Beratungsagentur We love HR bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorhergesehen hat oder bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte vorher­sehen müssen.
  4. Die Haftung der Beratungsagentur We love HR entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist.
  5. Vorbehaltlich von Absatz (2) verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen We love HR unabhängig von ihrem Rechtsgrund innerhalb von einem Jahr.
  6. Sonstige vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an.

11  Gewährleistung

  1. Die Beratungsagentur We love HR führt alle Auftragsarbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch. Aus dem Beratungsprozess abzuleitende Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen.
  2. Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 12  Dauer des Vertrages und Kündigung

  1. Der jeweilige Beratungsvertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
  2. Die Beratungsagentur We love HR und der Auftraggeber können den Beratungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen (außerordentliche Kündigung). Als solcher wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn einer Vertragspartei das Festhalten an dem Beratungsvertrag aus einem sonstigen, in der Person des anderen Vertragspartners liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände in der Person des anderen Vertragspartners vorliegen, die erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus diesem Kooperationsvertrag dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.
  3. Die Beratungsagentur We love HR und der Auftraggeber können den Beratungsvertrag im Übrigen mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende kündigen (ordentliche Kündigung).
  4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienstleistungen in Verzug oder unterlässt eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die Beratungsagentur We love HR zur fristlosen Kündigung berechtigt.
  6. Bei ordentlicher Kündigung durch den Auftraggeber ist die Beratungsagentur We love HR berechtigt, dem Auftraggeber die für vereinbarte aber noch nicht erbrachte Dienstleistungen entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. We love HR muss sich jedoch anrechnen lassen, was infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben wird.

13  Schlussbestimmungen 

  1. Die Parteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, etwaige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Absehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung gegen We love HR zustehen, ist ausgeschlossen.
  4. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
  5. Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
Zur Teilnahme am Online-Streitbeilegungsverfahren ist We love HR weder bereit noch dazu verpflichtet.


Stand 2022